Wahl der SBV (Wahlen)

hackenberger, Thursday, 22.07.2010, 12:07 (vor 5935 Tagen) @ steini43

Hallo steini43,

zu erste den Hinweis, wir sind hier ausschließlich ein Forum für Mandatsträger, dieses auch, weil es in Deutschland ein Rechtsberatungsgesetz gibt welches auch wir hier beachten müssen.

Nur so viel zu Deinen Fragen:

Der maßgebliche § 94 Abs. 1 Satz 1 SGB IX ist keine Kann-Bestimmung, da das Wort "kann" dort überhaupt nicht vorkommt. Da leidet wohl jemand an "Leseschwäche", da schon der Gesetzeswortlaut für eine Kann-Bestimmung überhaupt nichts hergibt. Eine SBV ist demnach zu wählen, wenn die Voraussetzungen des § 94 Abs. 1 Satz 1 SGB IX vorliegen. Außerdem hat der Betriebsrat die gesetzliche Verpflichtung, auf eine SBV-Wahl hinzuwirken nach § 93 Satz 2 SGB IX, wenn die Voraussetzungen für eine Wahl vorliegen.

Die Mindestzahl von 5 ist fix, bei dem Thema "Zusammenfassung" ist es ein kann, zwingede Voraussetzung aber die "räumliche Nähe".

Unter A-Z und über die Linkspalte "Wahlen" findet man weiteres.


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