Nachfolgeregelung (Wahlen)

Sommer2010, NRW, Thursday, 22.07.2010, 19:48 (vor 5935 Tagen)

hallo,
nachdem ich heute erfahren habe, daß unser Vorsitzende und auch gleichzeitig der Stellvertreter zurückgetreten sind stellt sich für mich die Frage der Nachfolge:
Bei der damaligen Wahl zur Schwerbehindertenvertretung habe auch ich kandidiert, für den Vorsitz als auch für die Stellvertretung. In beiden Fällen bin ich nicht gewählt worden. Für beide Plätze gab es nur 2 Kandidaten jeweils mich und die entsprechend Gewählten.
Nachdem ich nun nachgefragt habe, warum beide zurückgetreten sind, wurde mir gesagt, da der Vorsitzende jetzt die Freistellungsphase der Altersteilzeit antritt und seine Stellvertretung nicht den Vorsitz übernehmen möchte, haben sich beide für den Rücktritt entschlossen, um somit eine Neuwahl zu ermöglichen.
Ist das überhaupt möglich, eine Neuwahl zu veranlassen, obwohl ja noch ein Nachrücker vorhanden ist, in dem Falle halt ich und wenn das so ist, für welche Position rücke ich denn dann überhaupt nach, ich hab ja für beide kandidiert. Macht es überhaupt Sinn für die letzen verbleibenden 4 Monaten noch das Amt zu übernehmen> Wie gehe ich jetzt vor>

Schon jetzt vielen Dank für die Antworten

Nachfolgeregelung

hackenberger, Thursday, 22.07.2010, 20:02 (vor 5935 Tagen) @ Sommer2010

Hallo Sommer2010,

bitte meine Hinweise, welche ich an dich per Mail über das Forum sandte beachten.

Welche Form, vereinfachtes Wahlverfahren oder formelles Wahlverfahren, fand bei der letzten Wahl Anwendung>>

Wieviel Stellvertreter sollten gewählt werden> Wurden gewählt>

Nachfolgeregelung

Sommer2010, NRW, Thursday, 22.07.2010, 20:29 (vor 5935 Tagen) @ hackenberger

Vereinfachtes Wahlverfahren und es wurde 1 Stellvertreter gewählt

Nachfolgeregelung

hackenberger, Thursday, 22.07.2010, 20:36 (vor 5935 Tagen) @ Sommer2010

Hallo Sommer2010,

» Vereinfachtes Wahlverfahren und es wurde 1 Stellvertreter gewählt

Damit gibt es nach dem Rücktritt des VPSchwb und des Stellvertreters keine Schwerbehindertenvertretung mehr im Betrieb.

Alles weitere geht nun gem. § 94 SGB IX. Also bitte dort nachlesen. Weiter bitte den 1. Forumsbeitrag lesen und beachten. Wie auch den Text über diesem Textfeld bei Eingaben.

Man sollte Forumsregeln beachten wenn man an Foren teilnehmen möchte und dort um Hilfe/ Unterstützung anfragt. :-(

Nachfolgeregelung

Sommer2010, NRW, Thursday, 22.07.2010, 20:40 (vor 5935 Tagen) @ hackenberger

» Hallo Sommer2010,
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» » Vereinfachtes Wahlverfahren und es wurde 1 Stellvertreter gewählt
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» Damit gibt es nach dem Rücktritt des VPSchwb und des Stellvertreters keine
» Schwerbehindertenvertretung mehr im Betrieb.
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» Alles weitere geht nun gem. § 94 SGB IX. Also bitte dort nachlesen. Weiter
» bitte den 1. Forumsbeitrag lesen und beachten. Wie auch den Text über
» diesem Textfeld bei Eingaben.
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» Man sollte Forumsregeln beachten wenn man an Foren teilnehmen möchte und
» dort um Hilfe/ Unterstützung anfragt. :-(


Ich werde es mir auf jeden Fall zu Herzen nehmen und bedanke mich für Ihre Unterstützung

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