Arbeitsplatz soll eine Etage tiefer eingerichtet werden (Allgemeines)
Hallo,
» bevor ich mit meinem Problem aufwarte möchte ich zunächst allen danken die
» hier im Forum aktiv sind und viele wertvolle Tipps, Hinweise und ihr
» wertvolles Wissen weitergeben.
Danke im Namen aller Teilnehmer:ok:
» Hat der Kollege Anspruch auf einen speziellen (Wunsch-)Raum, habe ich
» etwas vergessen für ihn zu tun >
Nein, diesen Anspruch hat er nicht! Er hat gem. § 81 Abs. 4 SGB IX Anspruch auf einen Arbeitsplatz/ -umfeld welche auf seine Behinderung Rücksicht nimmt.
Doch sollte in Kürze im Umfeld der anderen Koll. ein geeigneter Raum frei werden, spricht ja nichts dagegen, den Koll. dann wieder umzuziehen, sofern dieser Raum dann geeignet ist. Wichtig ist aber auch, dass dem AG der zweifache Umzug zumutbar ist.
Der Koll. kann übrigens nicht die Beteiligung der SchwbV gem. § 95 Abs. 2 in seinem Fall ausschließen.
PS: Bitte in Deinem Profil noch nachtragen welches Recht/ Gesetz zur Anwendung kommt (BetrVG oder PersVG).