Anwesenheitspflicht? (Wahlen)

sedov, Wednesday, 28.07.2010, 15:57 (vor 5929 Tagen)

Hallo,:-)
ich habe leider nichts Passendes auf meine Frage gefunden.
Wenn sich jemand, beim einfachen Wahlverfahren, zur Wahl stellen möchte, aber am Wahltag verhindert ist (Krankenhaus), kann er/sie sich dann trotzdem zur Wahl stellen oder gilt die Anwesenheitspflicht>
Danke.;-)
Gruß sedov

Anwesenheitspflicht?

hackenberger, Wednesday, 28.07.2010, 16:11 (vor 5929 Tagen) @ sedov

Hallo "sedov",

das Vorschlagsrecht bei der Wahlversammlung haben "nur" aktiv Wahlberechtigte. Diese können grundsätzlich alle Personen vorschlagen, welche auch zum BR/PR gewählt werden könnten.

Die Wahlkandidaten müssen nicht selbst anwesend sein.

Die Gewählten werden dann bei Anwesenheit in der Wahlversammlung von der Wahlleitung gefragt, ob sie das Mandat annehmen. Sie können dann die Annahme der Wahl erklären und der Wahlvorgang wäre dann damit abgeschlossen.

Sofern sie nicht anwesend sind, werden sie vom Wahlleiter angeschrieben. Alle Gewählten haben dann 3 Arbeitstage Zeit, die Wahl ggf. abzulehnen.

Erklären sie bei Anwesenheit vor Ablauf der 3 Arbeitstagen die Annahme der Wahl oder geben keine Erklärung ab, sind sie gewählt.

Die Annahme MUSS NICHT erklärt werden, nur ggf. die Ablehnung. Wird die Wahl nicht abgelehnt, gelten die Gewählten als gewählt.

Anwesenheitspflicht?

sedov, Wednesday, 28.07.2010, 17:28 (vor 5929 Tagen) @ hackenberger

Hallo Bernhard,:flower:
na, das hört sich doch gut an, bzw. liest sich gut.
Danke für die prompte Antwort.:ok:
LG sedov

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