Renteneintritt erzwingbar? (Kündigung)

SEF_SBV, Frankfurt (Hessen), Thursday, 29.07.2010, 12:31 (vor 5042 Tagen)

Hallo Kolleginnen und Kollegen,

wir haben hier im Betrieb einen Kollegen, der 63. Jahre alt ist, Schwerbehindert und noch zusätzlich den Kündigungsschutz nach dem TVÖD § 34 (Kündigung nur aus besonderem Grund bei 15. Jahre Betriebszugehörigkeit und 40-zigestem Lebensalter) Eigentlich eine ziemlich gute Ausgangslage.

Er wurde jetzt schrifltich aufgefordert, seine Rente zu beantragen, weil sie ihn aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen nicht mehr als Betriebskanalarbeiter beschäftigen können. Grundlage geben sie an:

TVÖD, § 33- (4) 1Verzögert die/der Beschäftigte schuldhaft den Rentenantrag oder bezieht sie/er Altersrente nach § 236 oder § 236a SGB VI oder ist sie/er nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert, so tritt an die Stelle des Rentenbescheids das Gutachten einer Amtsärztin/eines Amtsarztes oder einer/eines nach § 3 Abs. 4 Satz 2 bestimmten Ärztin/Arztes. 2Das Arbeitsverhältnis endet in diesem Fall mit Ablauf des Monats, in dem der/dem Beschäftigten das Gutachten bekannt gegeben worden ist.

Er lässt sich schon anwaltlich vertreten, denn er möchte bis 65 arbeiten und der klärt wohl vorrangig, ob es sich bei der Schwerbehindertenrente um eine Regelaltersrente oder eine vorgezogene Rente handelt, aber ich möchte trotzdem wissen, ob irgendjemanden sowas schon mal begegnet ist ihr Urteile hierzu kennt> Mir war bisher unbekannt, dass der AG jemanden zwingen kann, in Rente zu gehen, zumal das Gutachten der Betriebsärztin nicht ganz eindeutig ist, leichte Arbeiten könnte er noch machen. Zwingen kann einen doch nur die Krankenkasse oder das Arbeitsamt oder>

Falls jemanden was dazu einfällt, würde ich mich freuen.

Viele Grüße Petra


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