Betriebsrat und zugleich SB-Vertretung (Umgang mit BR / PR)
Hallo Zick,
ich sehe es so, daß das Verhalten Deines BRV nicht nur bedenklich ist, sondern klar rechtswidrig.
Dies hauptsächlich aus zwei Gründen.
1. Du wirst dadurch in Deinemn BR-Mandat unzulässig eingeschränkt und verlierst Dein Dir kraft Wahl zustehendes Stimmrecht, wenn Du als zweites eBRM "an der Reihe" wärst.
2. Dein Vorsitzender verletzt den Grundsatz der Nichtöffentlichkeit der BR-Sitzung nach § 30 Satz 4 BetrVG, wenn er ein eBRM einlädt, das eigentlich gar nicht zu laden wäre. Dies kann durchaus eine schwere Pflichtverletzung gem. § 23 BetrVG sein.
Die Grundlagen beider Mandate - sofern die SBV ein Doppelmandat hat - von beiden Seiten immer sorgfältig beachtet werden - von beiden Seiten. "Wurschtigkeit" bei der Vermischung führt idR zu problematischen bzw. rechtswidrigen Zuständen, die der jeweiligen Interessenvertretung über kurz oder lang schadet.
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&Tschüß
Wolfgang