Betriebsrat und zugleich SB-Vertretung (Umgang mit BR / PR)

albarracin, Baden-Württemberg, Friday, 06.08.2010, 12:22 (vor 5920 Tagen) @ zick

Hallo Zick,

ich sehe es so, daß das Verhalten Deines BRV nicht nur bedenklich ist, sondern klar rechtswidrig.
Dies hauptsächlich aus zwei Gründen.
1. Du wirst dadurch in Deinemn BR-Mandat unzulässig eingeschränkt und verlierst Dein Dir kraft Wahl zustehendes Stimmrecht, wenn Du als zweites eBRM "an der Reihe" wärst.

2. Dein Vorsitzender verletzt den Grundsatz der Nichtöffentlichkeit der BR-Sitzung nach § 30 Satz 4 BetrVG, wenn er ein eBRM einlädt, das eigentlich gar nicht zu laden wäre. Dies kann durchaus eine schwere Pflichtverletzung gem. § 23 BetrVG sein.

Die Grundlagen beider Mandate - sofern die SBV ein Doppelmandat hat - von beiden Seiten immer sorgfältig beachtet werden - von beiden Seiten. "Wurschtigkeit" bei der Vermischung führt idR zu problematischen bzw. rechtswidrigen Zuständen, die der jeweiligen Interessenvertretung über kurz oder lang schadet.

--
&Tschüß

Wolfgang


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