Reisekosten mit eigenem PKW (Seminare / Fortbildung)

hackenberger, Monday, 16.08.2010, 08:34 (vor 5008 Tagen) @ Fit

Hallo Fit,

der AG hat die notwenigen Kosten zu tragen, so steht es im SGB IX, in dem § 96 und § 97.

Ist man auf eine Begleitperson angewiesen, hat der AG somit auch diese notwenigen Kosten zu tragen.

Begleitperson könnte hier z.B. dann auch der Stelli oder auch ein Familienmitglied sein.

Die Begleitperson kann ja, bei Schwerbehinderte mit diesen Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis, kostenfrei im ÖPNV mit fahren. Somit entstehen hier dem AG auch KEINE zusätzlichen Fahrtkosten.

Grundsätzlich sind aber auch die im Betrieb/ Unternehmen/ Behörde geltenden Regelungen/BV/TV für Dienstreisen zu beachten und anzuwenden.


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