Stellvertreter (Wahlen)
Hallo Conny,
demnach, weil Du vom Wahlausschreiben sprichst, musst Du wohl im formellen Wahlverfahren wählen.
Dann hättest das der Wahlvorstand vor dem Aushang des Wahlausschreiben, bei formellem Wahlverfahren, bedenken müssen.
Im vereinfachten Wahlverfahren, lädt ja die SchwbV "nur" zur Wahlversammlung ein und dies beschließt das weitere. Das konntest Du ja in meiner ersten Antwort lesen.
Dann bleibt letztlich nur nach dem Ausscheiden des letzten Stelli die Nachwahl neuer Stellis