Arbeitsunfall und Folgen (Allgemeines)

hackenberger, Sunday, 29.08.2010, 11:23 (vor 5899 Tagen) @ Locke

Hallo "Locke",

die SchwbV hat ihr Aufgabenfeld eigentlich im Betrieb und im Rahmen von Unterstützung/ Beratung bei Antragstellungen gem. SGB IX.

Hier kann man also ggf. nur die Koll. an Sachkundige Stellen weiterleiten, also ihnen solche nennen, sofern man solche kennt.

Er ist ja wohl so wie Du schreibst in guten Händen, also bei einem Fachanwalt. Dieser sollte das notwendige Wissen haben und dieses anwenden.

Somit bleibt also für Dich als SchwbV und für den BR nur noch, ggf. mit dem AG und Betriebsarzt und unter Einbeziehung der Fachdienste des Integrationsamtes zu prüfen, gibt es eine andere geeignete Beschäftigungsmöglichkeit im Betrieb. Also alles versuchen, was in eueren Möglichkeiten liegt eine Kündigung zu vermeiden.

PS: Bitte unbedingt Dein Profil vervollständigen, es hilft uns Dir optimal zu antworten.
Danke.


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