Pausenzeiten bei Wiedereingliederung (Allgemeines)

Helmut Folwaczny ⌂, Bayern, Monday, 06.09.2010, 12:48 (vor 5891 Tagen)

Hallo Zusammen,

bei uns in der Firma gibt es zur Zeit eine gegensätzliche Diskussion darüber, ob bei einer Widereingliederung nach §74 SGB V, nach dem "Hamburger Modell", die Pausenzeiten nachgearbeitet werden müssen.

Meine Frage in die Runde:"Gibt es darüber einschlägliche Litheratur, oder Gerichtsurteile>", wer hat Erfahrung>

Mit freundlichen Grüßen
Helmut Folwaczny

Pausenzeiten bei Wiedereingliederung

hackenberger, Monday, 06.09.2010, 13:25 (vor 5891 Tagen) @ Helmut Folwaczny

Hallo Helmut Folwaczny,

eine Widereingliederung nach § 74 SGB V, auch unter "Hamburger Modell" bekannt, ist nicht zu vergleichen mit der Arbeitsvertraglichen Beschäftigung. Hier bestimmt der Arzt in Absprache mit dem Betroffenen und unter Einbeziehung des Betriebsarztes und AG wie langen gearbeitet werden soll und auch in welchem Rahmen hier Pausen einzulegen sind, also nicht das ArbZG.

Er bekommt ja auch in dieser Zeit keinen Lohn/Gehalt sondern "Lohnfortzahlung oder Krankengeld".

Es kommt somit hier alleine darauf an, was der Arzt hier "verordnet" hat. Hat er im vorgegbenen Arbeits(Versuch)model auch Pausen vorgesehen sollten diese eingehalten werden. Änderungen des "Arbeits(Versuch)model" nur in Absprache mit dem Arzt.

Pausenzeiten bei Wiedereingliederung

Helmut Folwaczny ⌂, Bayern, Monday, 06.09.2010, 14:21 (vor 5891 Tagen) @ hackenberger

Hallo Bernd Hackenberger,

die gesetzlichen Vorgaben sind schon verstanden worden, wo sich aber die Geister scheiden, ist die Tatsache, dass bei einer Wiedereingliederungszeit von z.B. 4 Stunden, in der eine Pause von 15 min. liegt, diese 15 Minuten nachgearbeitet werden müssen, also faktisch 4 Stunden und 15 Min.

Ich stehe auf dem Standpunkt 4 Stunden sind genug, aber es gibt halt auch leider immer wieder Arbeitgeber oder Vorgesetzte, die meinen, besonders schlau zu sein. Deshalb meine Anfrage, ob oder wo finde ich Litheratur darüber>

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Mit freundlichen Grüßen
Helmut Folwaczny

Pausenzeiten bei Wiedereingliederung

hackenberger, Monday, 06.09.2010, 15:08 (vor 5891 Tagen) @ Helmut Folwaczny

Hallo Helmut,

» die gesetzlichen Vorgaben sind schon verstanden worden, wo sich aber die
» Geister scheiden, ist die Tatsache, dass bei einer
» Wiedereingliederungszeit von z.B. 4 Stunden, in der eine Pause von 15 min.
» liegt, diese 15 Minuten nachgearbeitet werden müssen, also faktisch 4
» Stunden und 15 Min.
Wer hat diese Pause so festgelegt, der Arzt> Denn nur dieser könnte in den Wiedereingliederungsplan diese Pause festlegen, da er ja ALLES vorgibt.

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