400,- jobber wählbar und wahlberechtigt angabe auf wahlausschreiben (Wahlen)
Hallo,
wo ist Dein Problem > Mini-Jobber sind AN wie alle anderen auch, mit allen gesetzlichen Rechten und Pflichten. Für sie gelten auch die Kriterien des § 94 Abs. 2 und 3 und sonst nix.
Da bedarf es auch keiner besonderen Angabe im Wahlausschreiben.
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&Tschüß
Wolfgang