400,-€ jobber wählbar und wahlberechtigt angabe auf wahlausschreiben (Wahlen)

albarracin, Baden-Württemberg, Thursday, 09.09.2010, 22:20 (vor 5886 Tagen) @ klammer05

Hallo,

wo ist Dein Problem > Mini-Jobber sind AN wie alle anderen auch, mit allen gesetzlichen Rechten und Pflichten. Für sie gelten auch die Kriterien des § 94 Abs. 2 und 3 und sonst nix.
Da bedarf es auch keiner besonderen Angabe im Wahlausschreiben.

--
&Tschüß

Wolfgang


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