Gehaltskürzung (Allgemeines)

Locke ⌂, Hessen, Sunday, 12.09.2010, 01:23 (vor 5886 Tagen)

Hallo Leute, kann man einem Mitarbeiter der über 20 Jahre im Betrieb ist,in dem Manteltarifvertrag eingebunden ist, der vor 2 Jahren einen Freizeitunfall hatte, und an seinem alten Arbeitsplatz nicht mehr eingesetzt werden kann, und jetzt einen weniger anspruchsvollen job antreten soll, der seit dem Unfall schwerbehindert ist, kann man diesem Mitarbeiter das Gehalt kürzen> Ist das zulässig>

Gehaltskürzung

albarracin, Baden-Württemberg, Sunday, 12.09.2010, 08:49 (vor 5885 Tagen) @ Locke

Hallo,

grundsätzlich ja, aber nur unter Beachtung von § 2 KSchG
[link=http://]http://www.gesetze-im-internet.de/kschg/__2.html[/link]
sowie der §§ 83, 84 SGB IX.
und evtl. geltender tariflicher Bestimmungen zur Kündbarkeit.

Bei einer Änderungskündigung besteht natürliche volle Mitbestimmung des BR gem. § 102 BetrVG:
[link=http://]http://www.gesetze-im-internet.de/betrvg/__102.html [/link]

--
&Tschüß

Wolfgang

Gehaltskürzung

Peter, im Süden, Sunday, 12.09.2010, 10:46 (vor 5885 Tagen) @ albarracin

Hallo,

» grundsätzlich ja, aber nur unter Beachtung von § 2 KSchG
» [link=http://]http://www.gesetze-im-internet.de/kschg/__2.html[/link] sowie volle Mitbestimmung des BR gem. § 102 BetrVG: http://www.gesetze-im-internet.de/betrvg/__102.html

da die Links scheinbar nicht funktionieren, hab ich hier und hier jeweils einen anderen parat ...;-)

@ Locke: aus Deinem Profil geht leider nicht hervor, welches Recht Anwendung findet, da Dein Profil unvollständig ist.

Ansonsten würde mich interessieren, was in den 2 Jahren seit dem Unfall unternommen wurde, um den bisherigen Arbeitsplatz zu sichern>

Gruß Peter

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