Wahlrecht bei Beurlaubung ohne Bezüge? (Wahlen)

Doris, Friday, 17.09.2010, 18:31 (vor 5878 Tagen)

Hallo,

Beschäftigte, die am Wahltage seit mehr als sechs Monaten unter Wegfall der Bezüge beurlaubt sind, sind bei Personalratswahlen nicht wahlberechtigt (§ 13 Abs. 1 Satz 2 BPersVG), etwa Beamtinnen bei familienbedingter Beurlaubung bis 15 Jahre nach § 92 Bundesbeamtengesetz sowie Beamtinnen in Elternzeit nach § 6 der Mutterschutz- und Elternzeitverordnung. Gilt dies entsprechend auch für die Wahl der Schwerbehindertenvertretung>

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Viele Grüße
Doris

Wahlrecht bei Beurlaubung ohne Bezüge?

albarracin, Baden-Württemberg, Saturday, 18.09.2010, 09:21 (vor 5878 Tagen) @ Doris

Hallo Doris,

da § 94 Abs. 2 SGB IX als Vorraussetzung allein das Beschäftigungsverhältnis definiert, dürfte die Kollegin wahlberechtigt sein. Wahlberechtigt sind aufgrund dieser Vorschrift schließlich auch AN in befristeter, voller EW-Rente mit gültigem Arbeitsvertrag.

Die von dir angeführten gesetzlichen Einschränkungen spielen nur bei der Wählbarkeit nach Abs. 3 eine Rolle.

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&Tschüß

Wolfgang

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