Kanditatur (Wahlen)

Lombardi, HAS/Bayern, Monday, 20.09.2010, 12:52 (vor 5875 Tagen)

Hallo Forumsteilnehmer,

im Oktober stehen Neuwahlen bei uns an. Es wird das vereinfachte Wahlverfahren angewand. Ein Kollege zeigt Interesse an das Ehrenamt des SBV, er ist jedoch wegen Krankheit verhindert. Kann er trotzdem gewählt werden, wenn er nicht an der Wahlversammlung teilnehmen kann>

Gruß Lombardi

Kanditatur

hackenberger, Monday, 20.09.2010, 13:25 (vor 5875 Tagen) @ Lombardi

Halo Lombardi,

JA! Kandidaten müssen nicht anwesend sein, wenn es auch nicht schlecht ist, da die Wähler die Koll. gerne sehen/ kennen und ggf. sprechen wollen.

Es wäre hilfreich, wenn er eine Erklärung (schriftl) hinterlegen würde, dass er gern kandidiert und im Falle der Wahl diese auch annehmen würde. Dann braucht man die 3-Tage-Frist (Frist der Gewählten ggf. das Mandat abzulehnen, nicht abzuwarten umd das amtliche Wahlergebnis bekannt geben zu können. Also, ein kann nicht muss.

Aber daran denken, Vorschläge können ausschließlich von aktiv Wahlberechtigten gemacht werden. Also, Nichtanwesende müssen auch vorgeschöagen werden.

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