Beratung und Zuweisung von/zu Nicht-SbvV-lern (Allgemeines)
Hallo "sedov",
zu erst einmal "willkommen im Wahlkampf
"
Dass man es so sieht (Meinung), dass die VPSchwb ggf. nicht wieder gewählt wird ist zwar unschön aber noch OK. Man nennt es Wahlkampf und/oder Meinungsfreiheit. Es dürfen nur keine Unwahrheiten gesagt werden oder es darf nicht rufschädigend sein.
Das man aber Unterlagen an Nichtmandatsträger weitergibt könnte ein ganz schwerer Verstoß gegen den besonderen Datenschutz darstellen. Du schreibst ja leider nichts über die Art/ Inhalt der Unterlagen.
Die Zuständigkeit liegt bei der SchwbV, so ist es ja klar im Gesetz geregelt. Auch nur diese oder bei Verhinderung der Stelli darf die hie rnotwenige Zeit für Beratungen in Anspruch nehmen.
Wenn also Nichtmandatsträger hier Zeiten für Beratung in Anspruch nehmen könnten sie vom AG abgemahnt werden.
» Was kann ich konkret tun>
Kläre die Koll. auf, dass Du selbstverständlich wieder dich zur Wahl stellen wirst und auch gerne, weil es Di am Herzen liegt, weitermachen würdest und auf das Vertrauen, die Stimmen der Koll. setzt.