Einholen der Stützunterschriften für Wahlvorschlag (Wahlen)

hajue, NRW, Thursday, 23.09.2010, 19:20 (vor 5872 Tagen)

Guten Abend liebe Forumsteilnehmer,
nach §5 der SchwbVWO gilt, dass Wahlvorschläge innerhalb von zwei Wochen nach Erlass des Wahlausschreibens beim Wahlvorstand einzureichen sind. Meine Frage: Ich habe schon ca. vier Wochen vor dem Erlass des Wahlausschreibens damit begonnen, für meinen Wahlvorschlag um Stützunterschriften zu bitten, weil innerhalb der zwei Wochen dies für nicht machbar gewesen wäre. Ist dies zulässig> Bei uns wird das förmliche Wahlverfahren durchgeführt. Vielen Dank für die Hilfe
hajue


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