Änderung der laufenden Nr.im Wahlvorschlag (Wahlen)

klammer05, hessen, Saturday, 25.09.2010, 08:04 (vor 5870 Tagen)

Ist es zulässig,die laufenden Nummern Anzahl der Unterstützungsunterschriften
mit Kugelschreiber abändern.
wenn einer nicht bei der laufenden Nr. unterschrieben hat.

Was ist wenn einer der Unterstützer,sich verschrieben hat,darf er seine angaben selbst ändern,was ist mit der Abänderung von Wahlvorschlägen gemeint,wwelche Änderungen sind zulässig.

mfg.
klammer05

Änderung der laufenden Nr.im Wahlvorschlag

hackenberger, Saturday, 25.09.2010, 10:07 (vor 5870 Tagen) @ klammer05

Hallo klammer05,

Wahlvorschläge sind vom Charakter her "Urkunden". Auf Urkunden darf man bekanntlich keine Änderungen oder Streichungen vornehmen.

Unter welcher lfd. Nummer man unterschrieben hat ist doch egal.

Was hat er wie verschrieben>

Aber grundsätzlich gilt der 1. Satz!

PS: Doch bitte meine steten Hinweise betreffend die Profils beachten! Also bitte trage mach, gilt bei Dir das BPersVG (Bundesrecht) oder das hessische LPersVG>

Änderung der laufenden Nr.im Wahlvorschlag

klammer05, hessen, Saturday, 25.09.2010, 17:03 (vor 5870 Tagen) @ hackenberger

Hallo,

bei uns gilt das Hessische (HPV)Kann man die lfd.Nr.auch handschriftlich eintragen auf dem Wahlvorschlag>

Gruß
klammer05

Änderung der laufenden Nr.im Wahlvorschlag

hackenberger, Sunday, 26.09.2010, 01:24 (vor 5870 Tagen) @ klammer05

Hallo klammer05,

klar kann man den Wahlvorschlag auch mit Hand ausfüllen. Doch welche lfd. meinst Du überhaupt>

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