Änderung der laufenden Nr.im Wahlvorschlag (Wahlen)

hackenberger, Saturday, 25.09.2010, 10:07 (vor 5870 Tagen) @ klammer05

Hallo klammer05,

Wahlvorschläge sind vom Charakter her "Urkunden". Auf Urkunden darf man bekanntlich keine Änderungen oder Streichungen vornehmen.

Unter welcher lfd. Nummer man unterschrieben hat ist doch egal.

Was hat er wie verschrieben>

Aber grundsätzlich gilt der 1. Satz!

PS: Doch bitte meine steten Hinweise betreffend die Profils beachten! Also bitte trage mach, gilt bei Dir das BPersVG (Bundesrecht) oder das hessische LPersVG>


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