Unterstützungsunterschriften (Wahlen)
Hallo maro10,
es besteht für Wahlbewerber ein uneingeschränktes Einsichtsrecht in die Wählerliste die beim Wahlvorstand zur Einsicht für jeden, mit berechtigtem Interesse, bereit liegen muss.
Siehe auch Urteil:
Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg, 8 TaBV 4/03