Unterstützungsunterschriften (Wahlen)

hackenberger, Sunday, 26.09.2010, 13:23 (vor 5869 Tagen) @ hackenberger

Hallo maro10,

es besteht für Wahlbewerber ein uneingeschränktes Einsichtsrecht in die Wählerliste die beim Wahlvorstand zur Einsicht für jeden, mit berechtigtem Interesse, bereit liegen muss.

Siehe auch Urteil:
Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg, 8 TaBV 4/03


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion