Stimmzettel bei vereinfachtem Wahlverfahren (Wahlen)

hackenberger, Monday, 27.09.2010, 14:30 (vor 5868 Tagen) @ BirgitKE

Hallo Birgit,

die beiden Wahlverfahren unterscheiden sich merklich. Auch bei der Frage, dem Thema Art der Beschäftigung oder sonstige Angaben welche man auf dem Wahlvorschlag findet.

Dieses sind Daten die ausschließlich auf das formelle Wahlverfahren beziehen, also nur dort angegeben werden müssen.

Hintergrund ist, da beim formellen Wahlverfahren die Kandidaten nicht unmittelbar von den Wählern/ Stützern befraget werden können. Daher soll der Wähler/ Stützer sich so ein Bild machen, bzw. den Kandidaten zuordnen können.

Im vereinfachten Wahlverfahren gibt es keine solchen Wahlvorschlagslisten. Dort werden die Wahlvorschläge verbal in der Wahlversammlung, ausschließlich von aktiv Wahlberechtigten, gemacht. Der Wahlleiter notiert diese dann und nimmt sie ins Wahlprotokoll auf.

Dann wird der Stimmzettel vom Leiter der Wahlversammlung gefertigt. Hier gibt es keine besonderen Vorschriften über das Aussehen. Es werden die Namen in alphabetischer Reihenfolge aufgenommen. Das ist die einzige rechtliche Vorgabe welche zu beachten ist. Die einzigen Angaben auf dem Stimmzettel sind somit „wer soll gewählt werden, also VPSchwb oder Stelli und die Namen der Kandidaten und am besten ein Feld ggf. Kreis für das Kreuz.

Man kann selbstverständlich entsprechende passende Muster anderer Wahlen nutzen. Das Original des Stimmzettels ist dann in der notwenigen Stückzahl zu vervielfältigen und nur diese nun einheitlichen Kopien sind zu verwenden.


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