Benötigt man eine Gleichstellung um Zuschuß zu bekommen? (Gleichstellung)
Hallo, ich bin noch nicht so lange in der Funktion der stellv. Vertrauensperson. Deshalb hier meine Frage:
Eine Mitarbeiterin hat seit 2 Jahren einen GdB von 30 wegen schlechtem Hören. Sie ist Arzthelferin und muss auch viel telefonieren. Nun möchte sie sich ein Hörgerät anpassen lassen. Der Zuschuß von der Krankenkasse beträgt um die 350 . Die Restkosten würden ca. 1000 betragen.
Muss sie für den Antrag auf Teilhabe am Arbeitsleben beim Rentenversicherungsträger einen Gleichstellungsantrag haben oder geht das auch mit 30 %>
Kann sie mit Unterstützung des Rentenversicherungsträgers rechnen>
--
Gruß Siggi