Wählerliste laufend aktualisieren (Wahlen)
Guten Morgen,
in zwei Tagen ist in unserem Betrieb die Wahl zu Ende, der Wahlvorstand aber noch nicht mit seiner Meinungsbildung!!
Schwerbehinderte und Gleichgestellte, die z.B. ihre Schwerbehinderung oder Gleichstellung nach dem 03.09.(Zweiwochenfrist nach Erlass) ausgestellt bekamen, noch ins Wählerverzeichnis aufgenommen werden können>
Hier scheiden sich die Geister.
§ 4 Wahlordnung legt der Wahlvorstand aus;
da bis zum Stichtag, hier der 03.09. kein Einspruch über die Richtigkeit bzw. Vollständigkeit des Wählerverzeichnisses beim Wahlvorstand durch den Betroffenen erfolgte, wird er nicht mehr in die Liste aufgenommen, hat somit Recht zu wählen!
Wie sehen das die Forumsteilnehmer>
Vielen Dank
GSBV