Störung der SBV-Arbeit (Umgang mit BR / PR)

hackenberger, Friday, 01.10.2010, 08:41 (vor 5864 Tagen) @ Fred

Hallo Fred,

wende dich an den AG. Der AG muss, gem Verordnung über Arbeitsstätten – Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), für den gesetzlich geschützten Nichtraucherschutz am Arbeitsplatz Sorge tragen, ist seine Pflicht oder bestehe auf eigenem SchwbV-Büro incl. PC.

Letzteres vor allem, wenn der BR ggf. mit dem Thema kommt, im BR-Büro hat der BR das Hausrecht, was stimmt. Dann müsste der AG ggf. rechtlich prüfen ob dieses soweit geht, dass der BR ggf. den gesetzl. Nichtraucherschutz in seinen Räumen missachtet.

Letztlich weise den BR doch einmal auch auf den [link=http://beck-online.beck.de/default.aspx>typ=reference&y=400&w=NeumannPMPSGBIXKO_12&name=ID_597]§ 99 SGB IX[/link] hin. Gleiches steht im Übrigen auch im BetrVG. Gerade Mandatsträger sollten sich an die geltenden Gesetze halten.


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