Todesfall bei laufender Wahl der SBV (Wahlen)
Hallo DoSto,
sorry, solch ein Fall kenne/ hatte ich bisher noch nicht.
Nachdem ich nun mich mit anderen Fachleuten zur SBV-Wahl unterhalten habe, muss ich meine Aussage neu fassen.
Also, die Wahl ist (leider) abzubrechen und allles muss von vorne beginnen. Denn es handelt sich bei der SBV-Wahl ja rechtlich um 2 getrennte Wahlgänge. Auch wenn sich bei der formellen Wahl gemeinsam erfolgt.
Das Fortführen der Wahl würde die Wahl nichtig machen! Dieses wäre jederzeit innnerhalb der Wahlperiode feststellbar.
Ergebnis: Die Wahl des Stelli jetzt eine Wahl des VPSchwb zwingend voraus. Ohne gewählten VPSchwb kann auch kein Stelli gewählt werden. Also kann somit auch kein Stelli nachrücken.
Gleiches wäre auch, wenn nur 1 Kandidat zur Wahl der VPSchwb angetreten wäre, also gewählt worden wäre und der innerhalb der 3-Tage-Frist die Annnahme der Wahl ablehnen würde. Auch dann hätten wir die gleiche rechtliche Situation.
Anders, wenn mind. 2 Kandidaten zur Wahl der VPSchwb angetreten wären. Dann hätte ja auch der 2. Kanditat mind. 1 Stimme und somit wäre in diesem Fall dann gewählt.
Dann wären auch die gewählten Stelli im Amt.
Wenn im letzteren Fall ein Kandidat sowohl als VPSchwb wie auch als Stelli zur Wahl angetreten wäre und er auf Grund der Besonderheiten doch noch als VPSchwb ins Mandat gekommen, dann würden selbstverständlich alle Stelli entsprechend einen Platz nach vorne nachrücken.
Also, auch ich habe einmal wieder dazu gelernt. Am besten immer mindestens 2 Kandidaten für die VPSchwb-Wahl (Position). So ist man vor einem sonst ggf. notwendigen Wahlabbruch sicher.