doppelte Stützunterschriften (Wahlen)

jp, Bayern, Monday, 04.10.2010, 20:54 (vor 5861 Tagen)

Hallo liebe Forumsteilnehmer,

wenn Schwerbehinderte auf mehreren Listen ihre Stützunterschrift leisten, muss der Wahlvorstand betreffende Unterzeichner auffordern welche Stützunterschrift aufrechterhalten bleiben soll.
Wie verhält es sich, wenn alle KandidatINNEN auch genügend Unterschriften haben, wenn diese doppelten Unterschriften auch gestrichen würden.
Ich würde es so interpretieren, dass dies unschädlich ist und sich die Unterstützer nicht entscheiden müssen.
Wie seht ihr dies>

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jp

doppelte Stützunterschriften

hackenberger, Monday, 04.10.2010, 21:10 (vor 5861 Tagen) @ jp

Hallo "maier",

auch hier der Hinweis, die SchwbVWO ist zwingend zu beachten!

» Ich würde es so interpretieren, dass dies unschädlich ist und sich die
» Unterstützer nicht entscheiden müssen.
Falsch! diese Wählvorschläge wären ungültig! Sie dürften nicht zur Wahl zugelassen werden. Die Wahl ist anfechtbar, wegen wesentlichem Verstoß gegen die SchwbVWO!

Wesentliche Verstöße sind z.B.: Zulassung von Nichtwahlberechtigten oder
Nichtzulassung von Wahlberechtigten, Zulassung eines ungültigen Wahlvorschlages,Nichtberücksichtigung von gültigen Stimmen, Verletzung des
Wahlgeheimnisses, Verstoß gegen die Vorschriften über die Wählbarkeit,
Wahl des falschen Wahlverfahrens.

doppelte Stützunterschriften

Doris, Tuesday, 05.10.2010, 13:21 (vor 5860 Tagen) @ jp

» Wie verhält es sich, wenn alle Kandidaten auch genügend Unterschriften haben, wenn diese doppelten Unterschriften auch gestrichen würden. Ich würde es so interpretieren, dass dies unschädlich ist und sich die Unterstützer nicht entscheiden müssen.

Hallo jp,

Wie in derartigen Fällen wahlrechtlich zu verfahren ist, ist ja in allen Einzelheiten in § 6 Abs. 4 SchwbVWO geregelt. An diese zwingende Vorschrift hat sich der Wahlvorstand grundsätzlich zu halten. Das ist eine eigenständige und von § 6 Abs. 5 Satz 3 der Wahlordnung zur Betriebsratswahl abweichende Wahlvorschrift.

§ 6 SchwbVWO
(4) Die Unterschrift eines Wahlberechtigten zählt nur auf einem Wahlvorschlag. Der Wahlvorstand hat einen Wahlberechtigten, der mehrere Wahlvorschläge unterzeichnet hat, schriftlich gegen Empfangsbestätigung aufzufordern, binnen drei Arbeitstagen seit dem Zugang der Aufforderung zu erklären, welche Unterschrift er aufrechterhält. Gibt der Wahlberechtigte diese Erklärung nicht fristgerecht ab, zählt seine Unterschrift auf keinem Wahlvorschlag.

Ausnahme: Sollte Deine Frage aber so zu verstehen sein, dass alle Wahlvorschläge mit doppelten Stützunterschriften ohnehin viel mehr als die benötigten gesetzlichen Mindeststützunterschriften haben nach § 6 Abs. 2 SchwbVWO und es daher auf diese doppelten Stützunterschriften für die Zulassung dieser Wahlvorschläge überhaupt nicht ankommt, könnte sich der Wahlvorstand m.E. ausnahmsweise die Aufforderung nach § 6 Abs. 4 Satz 2 SchwbVWO deswegen sparen, da dies überflüssiger bzw. belangloser Formalismus in diesem Sonderfall wäre und sich am Ergebnis nichts ändern würde.

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Viele Grüße
Doris

doppelte Stützunterschriften

jp, Bayern, Tuesday, 05.10.2010, 22:00 (vor 5860 Tagen) @ Doris

Hallo Bernhard!
Hallo Doris!
Besten Dank für eure schnellen Antworten! Hier gibt es wirklich sehr schnelle Rückmeldungen.
Doris du hast mich richtig verstanden.
Auch wenn die doppelten Unterschriften gestrichen werden, haben alle KandidatINNEN deutlich über 5% der notwendigen Stützunterschriften.
Viele Grüße
jp

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jp

doppelte Stützunterschriften

hackenberger, Wednesday, 06.10.2010, 10:33 (vor 5859 Tagen) @ jp

Hallo JP!
» Besten Dank für eure schnellen Antworten! Hier gibt es wirklich sehr
» schnelle Rückmeldungen.
Bitte ;-)

» Doris du hast mich richtig verstanden.
» Auch wenn die doppelten Unterschriften gestrichen werden, haben alle
» KandidatINNEN deutlich über 5% der notwendigen Stützunterschriften.
JA, wir haben Dich richtig verstanden. Wahlvorschlaege mit Doppeluntershriften sind ungueltig. Egal ob es auch ohne diese genuegend sind.
Es ist die Aufgabe/ die Pflicht des WV hier zu handeln, wie es ZWINGEND fur eine gueltige Wahl in der WO steht.

Bitte auch dringend beachten.
Die Nichttigkeit einer Wahl kann noch nach Jahren und von Jedermann mit berechtigtem Interesse festsgestellt werden. Das Ergebnis ist dann, dass es NIE eine gewaehlte SchwbV gab.
Somit waeren getroffene Abreden oder Regelungen mit dem AG nichtig.

Also ganz anders als eine Anfechtung.

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