Falsches Wahlverfahren gewählt? (Wahlen)

Su, Thursday, 07.10.2010, 21:50 (vor 5858 Tagen)

Hallo zusammen!

am 14.11.2010 endet meine Amtszeit als Schwerbehindertenvertreterin. Ich war bis Mitte des Jahres stellv. Vertrauensperson und bin durch das Ausscheiden der 1. Vertrauensperson in das Amt nachgerückt. Einen neuen Stellv. haben wir nicht gewählt, da ja die Neuwahlen anstehen.

Es hat in diesem Jahr einige strukturelle Veränderungen in unserem Unternehmen gegeben. Die Niederlassungen wurden geschlossen, Personal entlassen. Auch die in den Zweigstellen beschäftigten Schwerbehinderten. Wir sind in der Hauptverwaltung in Neuss nun noch 9 Schwerbehinderte (GdB 50), keine Gleichgestellten. Anderes ist weder mir noch der Personalabteilung bekannt.

Ich habe nun bei der Vorbereitung der Wahl nicht bedacht, dass wir trotzdem noch immer weiter entfernte Betriebsteile haben (auch wenn sie noch so klein sind, je 2 Personen max. dort arbeiten) Dort sind jedoch keine mir oder der Personalverwaltung bekannten Schwerbehinderten tätig. Ich bin nun vom formlosen Wahlverfahren ausgegangen und habe entsprechend Einladungen zur Wahl ausgesprochen für den 20.10.2010 ausgesprochen. Per Mail, Intranet, Aushang am schwarzen Brett und per Post an die dauerhaft Kranken. Ist das nun falsch gewesen>

Hätte ich das förmlich Wahlverfahren wählen müssen> Damit hätte ich ja die Frist, 8 Wochen vor Ende meiner Amtszeit einen Wahlvorstand zu bestellen, verpasst>! Wenn ja, kann ich den Wahlvorstand nun immer noch selber/alleine bestellen> Wenn wieder ja, würde das bedeuten, dass dann alle weiteren Fristen ab Bestellung normal anfangen zu laufen und wir somit am 15.11.2010 eine Zeit lang ohne Schwerbehindertenvertretung sind> Oder muss ich nun den Ablauf meiner Amtszeit abwarten und dann die mir bekannten Schwerbehinderten zu einer Versammlung bitten um den Wahlvorstand zu bestellen bzw. kann/muss ich das schon heute so machen> Bin ziemlich verzweifelt.

Ich hoffe, Ihr könnt mir einen Rat geben!

Falsches Wahlverfahren gewählt?

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Friday, 08.10.2010, 09:44 (vor 5858 Tagen) @ Su

Hallo Su,
erstmal willkommen hier im Forum :flower:

» Ich habe nun bei der Vorbereitung der Wahl nicht bedacht, dass wir
» trotzdem noch immer weiter entfernte Betriebsteile haben (auch wenn sie
» noch so klein sind, je 2 Personen max. dort arbeiten) Dort sind jedoch
» keine mir oder der Personalverwaltung bekannten Schwerbehinderten tätig.

» Ich bin nun vom formlosen Wahlverfahren ausgegangen und habe entsprechend
» Einladungen zur Wahl ausgesprochen für den 20.10.2010 ausgesprochen. Per
» Mail, Intranet, Aushang am schwarzen Brett und per Post an die dauerhaft
» Kranken. Ist das nun falsch gewesen>
Bis heute hätte ich gemeint, dass dies richtig ist. :-(
Man lernt aber immer wieder was dazu.

Bei der Auslegung des SGB IX und der SchwbVWO kommt es nicht darauf an, ob die Mehrheit der wahlberechtigten schwerbehinderten Mitarbeiter in Betriebsteilen beschäftigt wird, die räumlich nah zum Sitz des Betriebsrats gelegen sind.
Die Bestimmungen von § 94 Abs. 6 Satz 3 SGB IX und des § 18 SchwbVWO stellen nicht auf die räumlich weit entfernte Beschäftigung der Wahlberechtigten ab, sondern auf die Lage der Betriebsteile eines aus zwei oder mehr Teilen bestehenden Betriebs.

Ich würde die Wahl aber trotzdem nicht abbrechen auch wenn die Wahl dadurch ggf. anfechtbar würde.
Aber hat dazu jemand bei dir im Betrieb Interesse>
Wenn ja, dann wäre der Besuch bei einem Juristen angebracht.

--
Herzlichen Gruß
Hans-Peter

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