Falsches Wahlverfahren gewählt? (Wahlen)
Hallo Su,
erstmal willkommen hier im Forum :flower:
» Ich habe nun bei der Vorbereitung der Wahl nicht bedacht, dass wir
» trotzdem noch immer weiter entfernte Betriebsteile haben (auch wenn sie
» noch so klein sind, je 2 Personen max. dort arbeiten) Dort sind jedoch
» keine mir oder der Personalverwaltung bekannten Schwerbehinderten tätig.
» Ich bin nun vom formlosen Wahlverfahren ausgegangen und habe entsprechend
» Einladungen zur Wahl ausgesprochen für den 20.10.2010 ausgesprochen. Per
» Mail, Intranet, Aushang am schwarzen Brett und per Post an die dauerhaft
» Kranken. Ist das nun falsch gewesen>
Bis heute hätte ich gemeint, dass dies richtig ist.
Man lernt aber immer wieder was dazu.
Bei der Auslegung des SGB IX und der SchwbVWO kommt es nicht darauf an, ob die Mehrheit der wahlberechtigten schwerbehinderten Mitarbeiter in Betriebsteilen beschäftigt wird, die räumlich nah zum Sitz des Betriebsrats gelegen sind.
Die Bestimmungen von § 94 Abs. 6 Satz 3 SGB IX und des § 18 SchwbVWO stellen nicht auf die räumlich weit entfernte Beschäftigung der Wahlberechtigten ab, sondern auf die Lage der Betriebsteile eines aus zwei oder mehr Teilen bestehenden Betriebs.
Ich würde die Wahl aber trotzdem nicht abbrechen auch wenn die Wahl dadurch ggf. anfechtbar würde.
Aber hat dazu jemand bei dir im Betrieb Interesse>
Wenn ja, dann wäre der Besuch bei einem Juristen angebracht.
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Herzlichen Gruß
Hans-Peter