Ablehnung befürworten ? (Einstellung)

hackenberger, Friday, 08.10.2010, 20:22 (vor 4967 Tagen) @ schwabe

Hallo,
man kann durchaus wegen Krankheit, also aus in der Person liegenden Gründen kündigen ohne gegen das AGG zu verstoßen!!

Man muss nur bestimmte Fakten / Dinge / Anforderungen beachten. Du solltest dich hier einmal informieren. Man findet auch im Web vieles.


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