Verzicht auf Mandat als Vertrauensperson (Wahlen)

Jörg ⌂, Bayern, Thursday, 14.10.2010, 07:59 (vor 5852 Tagen)

Hallo,

kann mir jemand bei folgendem Sachverhalt helfen, wenn eine Person zur Vertrauensperson und als Stellvertreter der Schwbh Vertretung kandidiert und anhand der Stimmen zur Vertrauensperson gewählt wurde auf diese Funktion verzichten, jedoch dann als Stellvertreter noch berücksichtigt werden.>

MfG
Jörg

Verzicht auf Mandat als Vertrauensperson

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Thursday, 14.10.2010, 09:55 (vor 5851 Tagen) @ Jörg

Hall Jörg,
erst mal willkommen hier im Forum. :flower:
Bevor du weitere Fragen stellst ergänze bitte dein Profil und lese den Beitrag "Streng geheim".


» wenn eine Person zur
» Vertrauensperson und als Stellvertreter der Schwbh Vertretung kandidiert
» und anhand der Stimmen zur Vertrauensperson gewählt wurde auf diese
» Funktion verzichten, jedoch dann als Stellvertreter noch berücksichtigt
» werden.>
Der Sinn einer solchen Maßnahme erschließt sich für mich nicht. Ich sehe darin eine "Wählertäuschung".

Rechtlich scheint es aber zu funktionieren, wenn folgend vorgegangen wird und ein weiterer Kandidat (mit weniger Stimmen) als VP zur Verfügung stand.
§ 14 Benachrichtigung der Gewählten und Annahme der Wahl
(1) Der Wahlvorstand benachrichtigt die für das Amt der Schwerbehindertenvertretung oder als stellvertretendes Mitglied Gewählten unverzüglich schriftlich gegen Empfangsbestätigung von ihrer Wahl. Erklärt eine gewählte Person nicht innerhalb von drei Arbeitstagen nach Zugang der Benachrichtigung dem Wahlvorstand ihre Ablehnung der Wahl, ist diese angenommen.

--
Herzlichen Gruß
Hans-Peter

Verzicht auf Mandat als Vertrauensperson

hackenberger, Thursday, 14.10.2010, 13:48 (vor 5851 Tagen) @ Jörg

Hallo Jörg,

auch von mir ein willkommen auch diesen welche sonst neu hier sind und ich es vergessen hatte in der letzten Zeit. :flower:

Nun aber zu Deiner Frage, welche als solche für mich in meinen nun vielen Jahren neu und leider nicht verständlich ist. Denn man sollte sich vor der Kandidatur überlegen will ich auch wirklich das Mandat>

Gab es weitere Kandidaten als VPSCHWB>

Denn, wenn "Nein" gäbe es keine VPSCHWB und dann,weil zwingende Vorraussetzung könnten auch KEINE Stelli gewählt werden. Es könnte dann auch kein Stelli nachrücken.

Nachrücken nur wenn er das Mandat erst einmal annimmt und dann gleich wieder niederlegt. Denn bei Ablehung innerhalb der 3 Tage gab es keine gewählte und somit keine Möglichkeit des nachrücken.

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