Verzicht auf Mandat als Vertrauensperson (Wahlen)

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Thursday, 14.10.2010, 09:55 (vor 5851 Tagen) @ Jörg

Hall Jörg,
erst mal willkommen hier im Forum. :flower:
Bevor du weitere Fragen stellst ergänze bitte dein Profil und lese den Beitrag "Streng geheim".


» wenn eine Person zur
» Vertrauensperson und als Stellvertreter der Schwbh Vertretung kandidiert
» und anhand der Stimmen zur Vertrauensperson gewählt wurde auf diese
» Funktion verzichten, jedoch dann als Stellvertreter noch berücksichtigt
» werden.>
Der Sinn einer solchen Maßnahme erschließt sich für mich nicht. Ich sehe darin eine "Wählertäuschung".

Rechtlich scheint es aber zu funktionieren, wenn folgend vorgegangen wird und ein weiterer Kandidat (mit weniger Stimmen) als VP zur Verfügung stand.
§ 14 Benachrichtigung der Gewählten und Annahme der Wahl
(1) Der Wahlvorstand benachrichtigt die für das Amt der Schwerbehindertenvertretung oder als stellvertretendes Mitglied Gewählten unverzüglich schriftlich gegen Empfangsbestätigung von ihrer Wahl. Erklärt eine gewählte Person nicht innerhalb von drei Arbeitstagen nach Zugang der Benachrichtigung dem Wahlvorstand ihre Ablehnung der Wahl, ist diese angenommen.

--
Herzlichen Gruß
Hans-Peter


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