Wahlvorschlag (Wahlen)
Hallo Eva,
die SchwvWO § 6 Abs. 3 Satz 1 liefert die Antwort:
(3) Eine Person, die sich bewirbt, kann nur auf einem Wahlvorschlag benannt werden, es sei denn, sie ist in einem Wahlvorschlag als Schwerbehindertenvertretung und in einem anderen Wahlvorschlag als stellvertretendes Mitglied benannt.
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Herzlichen Gruß
Hans-Peter