GesamtSBV §97 Abs.1 Satz 2 SGB IX (Wahlen)
Ich arbeite in einem Betrieb. Eine GBR existiert,
Mein Betrieb hat zwei weitere Betriebe wovon nur eines noch drei weitere Schwerbeh. hat.
Nach Beendigung der Wahl zur SBV werden folgende Personen existieren:
1x Vertrauensperson SBV
1x 1.Stellvertreter SBV
2x Ersatz-Stellvertreter SBV
Kommt nun §97 Absatz1 Satz 2 zur Anwendung für die GesamtSBV, wer wählt dann wen>
Nur die ersten beiden o.g. Personen oder alle 4 Personen>
Wäre dann folgende Personenstellung denkbar und auch möglich>
1x Vertrauensperson SBV
1x 1.Stellvertreter SBV
1x Vertrauensperson GSBV
1x 1.Stellvertreter GSBV
d.h. alle 4 Personen>>>>
Wer kann mir hier behilflich sein>
Euer Herby versucht es hier zum ersten Mal