Wahl - Wahlvorschläge, Gültigkeit (Wahlen)
Hallo Mitstreiter,
ich habe folgende Frage:
Ein Bewerber zur SchwbV-Wahl hat seinen unterzeichneten, glaubwürdigen Wahlvorschlag (mit Stützunterschriften) per PC-Fax an den Wahlvorstand übermittelt und gleichzeitig per Briefpost versandt. Das Ganze gleichzeitig drei Tage vor dem Fristablauf.
Zum Fristablauf zur Einreichung lag der Wahlvorschlag nicht im Original, wohl aber als die besagte Fax-Kopie vor. Die Einverständniserklärung lag im Original vor.
Handelt es sich hier um einen heilbaren Mangel (Vorlage binnen 3AT ab Mangelerkennung... / unverzüglicher Prüfung durch WV...), wenn es offensichtlich ist, dass die Verzögerung durch den Postweg verursacht wurde>
Grüße
A.E.
