Wahl - Wahlvorschläge, Gültigkeit (Wahlen)

hackenberger, Monday, 18.10.2010, 14:08 (vor 5847 Tagen) @ A.Einstein

Hallo Einstein,

erst einmal eine bitte nicht ernst zu nehmende Anmerkung, die aber bei diesem tollen "Nicknamen" kommt.
Einstein, sollte doch das Wissen haben, als Nobelpreisträger ;-)

So nun aber ernsthaft zu Deiner berechtigten Frage.

Nein, zum Ablauf der Einreichungsfrist gem. § 6 SchwbVWO, gem. SchwbVWO, für Wahlvorschläge muss alles im Orginal bei WV vorliegen. Hier trägt das Risiko auch für den Postweg der Einreicher.
Siehe hierzu auch diese BAG-Entscheidung:
Stützunterschriften für Wahlvorschläge im Original einreichen BAG, Beschluss vom 20.01.2010 - 7 ABR 39_08

Also, liegt es nicht im Orginal zum Ablauf der Frist gem. § 6 SchwbVWO beim WV vor, darf dieser Wahlvorschlag nicht zu gelassen werden.


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