Wahl - Wahlvorschläge, Gültigkeit (Wahlen)
Hallo Einstein,
erst einmal eine bitte nicht ernst zu nehmende Anmerkung, die aber bei diesem tollen "Nicknamen" kommt.
Einstein, sollte doch das Wissen haben, als Nobelpreisträger 
So nun aber ernsthaft zu Deiner berechtigten Frage.
Nein, zum Ablauf der Einreichungsfrist gem. § 6 SchwbVWO, gem. SchwbVWO, für Wahlvorschläge muss alles im Orginal bei WV vorliegen. Hier trägt das Risiko auch für den Postweg der Einreicher.
Siehe hierzu auch diese BAG-Entscheidung:
Stützunterschriften für Wahlvorschläge im Original einreichen BAG, Beschluss vom 20.01.2010 - 7 ABR 39_08
Also, liegt es nicht im Orginal zum Ablauf der Frist gem. § 6 SchwbVWO beim WV vor, darf dieser Wahlvorschlag nicht zu gelassen werden.