Anerkennung GdB (Antragstellung / Widerspruch)

Sausewind, Wednesday, 20.10.2010, 16:57 (vor 4958 Tagen)

Hallo,

ich habe mal eine Frage zum Verfahren der Anerkennung der Schwerbehinderung.

Wie ich es kenne verläuft es so: ein Antrag wird beim Versorgungsamt gestellt - man bekommt einen Bescheid – ist man mit dem Bescheid nicht einverstanden legt man Widerspruch ein – eventuell muss man zum Gutachter, die vom VA benannt werden - das Versorgungsamt entscheidet anschließend neu und - schickt dann einen Abhilfebescheid – ist man mit diesem Abhilfebescheid nicht einverstanden kann man Klage vor dem Sozialgericht erheben.

Eine Schwerbehinderte überraschte mich mit folgender Version. Sie hat einen Bescheid vom Versorgungsamt über den GdB von 30 erhalten. Sie hat aber keinen Widerspruch eingelegt sondern ist direkt vor das Sozialgericht gezogen – angeblich mit einem Anwalt des VdK. Dort liegt das Verfahren seit über 2 Jahren und sie geht jetzt auf eigene Kosten wohl zu einem unabhängigen Gutachter, weil sie dieses Gutachten für das Verfahren benötigt. Angeblich hat dieser Gutachter auch keinerlei Unterlagen und sie soll ihre Befunde etc. auch nicht mitbringen :lookaround:

Ist ihre Variante möglich>
Danke


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