Kandidaten"eigen"werbung am schwarzen Brett zulässig? (Wahlen)

hackenberger, Wednesday, 20.10.2010, 17:25 (vor 5845 Tagen) @ Loulou

Hallo Loulou,

Wahlwerbung ist erlaubt und gehört auch so das BAG zu einer Wahl.
Das Bundesarbeitsgericht betont, "Wahlpropaganda" sei geradezu ein "notwendiger Bestandteil einer jeder demokratischen Wahl." Die Literatur hat sich dem angeschlossen. Das Recht, die eigene Position bekannt zu machen und sich um ein gutes Wahlergebnis zu bemühen, ist deshalb stillschweigend im BetrVG mit garantiert; eines Rückgriffs auf die Meinungsfreiheit nach Art. 5 Abs. 1 GG bedarf es daher nicht.

Bei Wahlwerbung außerhalb der "Schwarzen Bretter", also persönliches Anschreiben z.B. via Mail geht dann aber um die Frage, das Thema "Datenschutz" und "Zweckbindung der gewonnenen Daten". Also, woher habe ich die Namen> Das Einsichtsrecht in die Wählerliste hat einen bestimmten Zweck (Zweckbindung der so gewonnenen Daten), nämlich den der Sammlung von Stützunterschriften, nicht zur Wahlwerbung.

Somit ist eine Wahlwerbung via Aushängen an den dafür vom Arbeitgeber bereitgestellten und vorgesehenen Flächen ("Schwarze Bretter" ) erlaubt. Wahlwerbung darf der Arbeitgeber nicht generell untersagen laut Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 30.11.1965, 2 BvR 54/62


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