bin ich noch GesamtSchwV ja / nein (Wahlen)

andre-sven, Hessen, Thursday, 21.10.2010, 07:51 (vor 5845 Tagen)

Hallo,

im Betreff habe ich eigentlich mein Problem genannt und hier der Fall: Ich, als örtliche und Gesamtschwerbehindertenvertretung habe Anfang September die Kollegen zum vereinfachten Wahlverfahren eingeladen. Die Wahl sollte eigentlich die Woche stattfinden. Aber man hat mich bei einem Gespräch (Chef und Arbeitgeberbeauftragte) in die Mangel genommen. In diesem Gespräch wurde mir mitgeteilt, das zu wenig Kollegen am Wahltag anwesend wären und deswegen die Wahl nicht stattfinden kann.

Erstmal habe ich ja und Amen gesagt, um meine Ruhe erstmal zu haben, weil bestimmte Punkte angesprochen worden sind und man wollte, das ich das Verfahren einstelle.

Ich habe die Kollegen nicht ausgeladen sondern wollte die Wahl durchführen. Mittlerweile habe ich mich auch mit zuständigen Integrationsamt in Verbindung gesetzt, ihnen den Fall geschildert und diese sagten mir, ich solle doch beim AG anfragen, welche gesetzliche Grundlage vorhanden wäre, um die Wahl abzusagen. Darauf wurde nicht geantwortet und mittlerweile hat die AG-Beauftrage die Wahl schriftlich abgesagt. Bereits in der Vergangenheit wollte diese den Text für die Einladung der Wahl schreiben, den Termin bestimmen etc. Dies habe ich denen vermasselt. Aber jetzt ist der AG richtig sauer auf mich, weil ich nicht das mache, was er sagt und will.

Aber jetzt meine Frage an euch: Bin ich eigentlich noch GesamtSchwV>

Wenn man als GesamtSchwV gewählt wird, muss man ja eine Voraussetzung haben und das ist eine örtliche Schwerbehindertenvertretung. Dies ist nun bei mir nicht mehr der Fall, weil meine Amtszeit abgelaufen ist (Aushang der Wahl und 4 Jahre).

Könnt ihr mir diese Frage beantworten> Ich finde einfach keine Antwort darauf.

Viele Grüße

bin ich noch GesamtSchwV ja / nein

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Thursday, 21.10.2010, 09:43 (vor 5845 Tagen) @ andre-sven

» Aber jetzt meine Frage an euch: Bin ich eigentlich noch GesamtSchwV>
Ja. Deine Amtszeit als GSBV endet mit der Wahl der neuen GSBV aber spätestens am 31.01.2011

PS: Auf die anderen "Sachen" gehe ich gar nicht ein, weil ich mir sicher bin, dass du weißt, dass heir massive Verstöße seitens des Arbeitgebers vorliegen.
Ein Gericht hätte bestimmt "Freude" einen solch renitenten Arbeitgeber zu belehren und ggf. zu "bestrafen".

--
Herzlichen Gruß
Hans-Peter

bin ich noch GesamtSchwV ja / nein

hackenberger, Thursday, 21.10.2010, 12:11 (vor 5845 Tagen) @ andre-sven

Hallo andre-sven,

» Wenn man als GesamtSchwV gewählt wird, muss man ja eine Voraussetzung
» haben und das ist eine örtliche Schwerbehindertenvertretung. Dies ist nun
» bei mir nicht mehr der Fall, weil meine Amtszeit abgelaufen ist (Aushang
» der Wahl und 4 Jahre).
Nein nicht zwingend. Man muss um als GschwbV gewählt werden zu können kein örtl. Mandat haben. Es ist nur i.d.R. so, dass hier aus diesem Kreis die GSchwbV gewählt wird. Denn auch "nur" die SchwbV haben das aktive Wahlrecht.

Schaue Dir einmal § 97 abs. 7 an.
(7) § 94 Abs. 3 bis 7, § 95 Abs. 1 Satz 4, Abs. 2, 4, 5 und 7 und § 96 gelten entsprechend, § 94 Abs. 5 mit der Massgabe, dass die Wahl der Gesamt- und Bezirksschwerbehindertenvertretungen in der Zeit vom 1. Dezember bis 31. Januar, die der Konzern- und Hauptschwerbehindertenvertretungen in der Zeit vom 1. Februar bis 31. März stattfindet.


§ 94 Abs. 3 SGB IX
(3) 1 Wählbar sind alle in dem Betrieb oder der Dienststelle nicht nur vorübergehend Beschäftigten, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und dem Betrieb oder der Dienststelle seit sechs Monaten angehören; besteht der Betrieb oder die Dienststelle weniger als ein Jahr, so bedarf es für die Wählbarkeit nicht der sechsmonatigen Zugehörigkeit. 2 Nicht wählbar ist, wer kraft Gesetzes dem Betriebs-, Personal-, Richter- Staatsanwalts- oder Präsidialrat nicht angehören kann.


Ausnahme: Wenn es nur eine SchwbV (also örtl.) gibt. Dann findet keine Wahl der GSchwbV statt, dann nimmt diese Kraft Gesetz diese Aufgaben (dieses Mandat war).

bin ich noch GesamtSchwV ja / nein

Doris, Thursday, 21.10.2010, 12:50 (vor 5844 Tagen) @ andre-sven

» ...mittlerweile hat die AG-Beauftrage die Wahl schriftlich abgesagt.

Der Abbruch einer Wahl und damit die Vereitelung eines Wahltermins wie hier durch einen Beauftragten des Arbeitgebers läuft auf Amtsanmaßung, Dienstvergehen bzw. unzulässige Beeinflussung der Wahl hinaus. Das Schriftstück des AG-Beauftragten ist unwirksam im Rechtssinne, Null und Nichtig und rechtlich nicht existent. Es gilt trotzdem die Einladung der Vertrauensperson zur Wahlversammlung.

Das geht ja bei Euch zu wie im Wilden Westen...

--
Viele Grüße
Doris

bin ich noch GesamtSchwV ja / nein

andre-sven, Hessen, Friday, 22.10.2010, 10:05 (vor 5844 Tagen) @ Doris

Du hast vollkommen recht. Schade nur, das ich die Wahl an dem Tag nicht durchführen konnte, weil alle Kollegen einschließlich ich sogar eine Absage bekommen haben und diese Angst hatten, dann ihren Arbeitsplatz zu verlassen. Auch die Kollegen, die an anderen Standorten arbeiten, wurden telefonisch angerufen, so das diese sich nicht mehr getraut haben zu kommen.

Durch diese Sache bin ich jetzt unglaubwürdig geworden.

Mal sehen, was jetzt die Geschäftsleitung macht. Mir wurde untersagt, diese Wahl starten, weil es jetzt nicht mehr meine Angelegenheit wäre.

Aber zu allem, es läuft zur Zeit von mir aus einige Verfahren und diese werden sich noch umschauen.

Viele Grüße

bin ich noch GesamtSchwV ja / nein

hackenberger, Friday, 22.10.2010, 10:17 (vor 5844 Tagen) @ andre-sven

Hallo andre-sven,

» Durch diese Sache bin ich jetzt unglaubwürdig geworden.
das kann man durch entsprechendes Handeln ändern.

» Mal sehen, was jetzt die Geschäftsleitung macht. Mir wurde untersagt,
» diese Wahl starten, weil es jetzt nicht mehr meine Angelegenheit wäre.
Hier wäre jetzt der sofortige [link=https://public.akademie.wolterskluwer.de/>class=inc/ui/products/CProductShow&productId=132&productHierarchyId=180]Weg zu Anwalt angeraten[/link]. Ziel Beschlussverfahren und ggf. Strafverfahren gegen den AG. Beschlussverfahren mit dem Ziel dem AG zu untersagen weiter die Wahl zu behindern und für jedes weitere Handeln ein Ordnungsgeld anzudrohen. Weiter das Ziel im beshclussverfahren verfolgen, dass der AG nun alle Wahlberechtigte informiert, dass sein Handlen nicht Ok war und selbstverständlich die Wahl wie von der SBV, weil nur sie alleine zuständig, stattfindet und selbstverständlich alle Wahlberechtigte teilnehmen können und daher auch entsprechend vom Dienst freigestellt werden und die notwendigen Reisekosten erstattet werden. Alles selbstverständlich auch Arbeitszeit ist.

bin ich noch GesamtSchwV ja / nein

andre-sven, Hessen, Saturday, 23.10.2010, 09:20 (vor 5843 Tagen) @ hackenberger

Hallo Bernhard und alle anderen,

von meiner Seite aus ist bereits alles einem Anwalt für Arbeitsrecht übergeben worden. Er hat mich sehr gut beraten und gestern habe ich ihm auch den Auftrag gegeben, das Bußgeldverfahren gegen die AG-Beauftragte zu starten.

Ich habe bis heute nicht rausbekommen, welche Agentur für Arbeit dafür zuständig ist, weil ich durch die Verzweigung einfach nicht rausbekommen habe.

Auf alle Fälle bin ich gespannt, wer eigentlich zur Wahl einlädt.

Noch kurz gesagt, mittlerweile versucht man mich aus dem Gleichgewicht zu bringen. Man hat mir ein Schreiben gesandt, ich solle bestimmte Äußerungen nicht mehr nennen, ansonsten müßte ich zahlen. So was unterschreibe ich doch nicht und gehen gerade mein Weg weiter.

Wissen Sie, es ist so viel in meiner Amtszeit passiert, das mir jetzt ja der Kragen geplatzt ist und ich nur die Möglichkeit hatte, so zu reagieren. Auf alle Fälle freut sich der Anwalt, dagegen vorzugehen.

Viele Grüße

bin ich noch GesamtSchwV ja / nein

hackenberger, Saturday, 23.10.2010, 13:13 (vor 5842 Tagen) @ andre-sven

Hallo andre-sven,

» von meiner Seite aus ist bereits alles einem Anwalt für Arbeitsrecht
» übergeben worden. Er hat mich sehr gut beraten und gestern habe ich ihm
» auch den Auftrag gegeben, das Bußgeldverfahren gegen die AG-Beauftragte zu
» starten.
Lasse uns wissen wie es weitergegangen ist und vor allem den Ausgang.

» Ich habe bis heute nicht rausbekommen, welche Agentur für Arbeit dafür
» zuständig ist, weil ich durch die Verzweigung einfach nicht rausbekommen
» habe.
Rufe doch einfach einmal den SB der zuständigen Agentur für Arbeit an Deinem Sitz auf, die hilft Dur dann bestimmt weiter.

» Auf alle Fälle bin ich gespannt, wer eigentlich zur Wahl einlädt.
Zur Wahl einladen kann in diesem Fall nur die amtierende SchwbV. Alles andere wäre ein Anfechtungsgrund.

Du hast aber doch schon, so habe ich es verstanden zur Wahl eingeladen: Also bei vereinfachtem Wahlverfahren zur Wahlversammlung bzw. bei formellem Wahlverfahren (was zwingend an zu wenden ist bei weit auseinander liegenden Betriebsteilen und zwar unabhängig davon ob es in den Betriebsteilen auch bekannte Wahlberechtigte gibt).

Damit ist der Wahlvorgang dann gestartet und MUSS weiter laufen.

Hier auch daran denken, dass ggf. eine Mandatslose Zeit entstehen könnte, wenn die Fristen/ Termine max. Dauer der Amtzeit nicht beachtet werden.

» Noch kurz gesagt, mittlerweile versucht man mich aus dem Gleichgewicht zu
» bringen. Man hat mir ein Schreiben gesandt, ich solle bestimmte Äußerungen
» nicht mehr nennen, ansonsten müsste ich zahlen. So was unterschreibe ich
» doch nicht und gehen gerade mein Weg weiter.
Der AG kann der SchwbV nicht das Wort verbieten oder untersagen bestimmte Äußerungen zu treffen, dieses kann nur das zuständige Gericht. Bei Dingen welche das SGB IX betreffen nur das ArbG. Dieses ist auch für den Bereich des öffentl. Dienstes hier zuständig. Aber man sollte auch nur vertretbare Äußerungen treffen um dem AG keinen Angriffspunkt zu liefern. Da Du ja einen Anwalt eingebunden hast ggf. mit diesem dich absprechen.

Also Wahl wie geplant und veranlasst durchführen, die Wähler in einem Rundmail ggf. nochmals darauf hinweisen (aber Mailadressen in BCC) und sofern der AG blockt den Anwalt einbinden wie erwähnt.

bin ich noch GesamtSchwV ja / nein

andre-sven, Hessen, Saturday, 23.10.2010, 15:27 (vor 5842 Tagen) @ hackenberger

Hallo Bernhard,

danke für den Tipp. Leider ist es mir nicht möglich, die Wahl noch zu Ende durchzuführen. Das was ich geschildert habe, ging sehr schnell. Dienstag wurde mir durch die AG-Beauftragte und auch vom Chef gesagt, Wahl kann nicht stattfinden, wegen zur geringer Anzahl. Kam dann erst spät zurück und habe keine Absage geschrieben und versandt.

Mittwoch beim Integrationsamt zwecks der Wahl erkundigt und diese sagten mir, ich solle nachfragen, welche gesetzliche Grundlage ich angeben soll. Hab's gemacht und Chef rief sofort zurück und machte mich telefonisch rund. Die Worte die er hier sagte, waren Worte, die möchte ich nicht wiederholen. Nur ihm gesagt, ich sage die Wahl nicht ab. Daraufhin wurde mir von ihm mitgeteilt, dass ich mit der Wahl nichts mehr zu tun hätte und diese halt jetzt von denen abgesagt und gestartet wird.

Daraufhin gab es eine E-Mail, wo diese AG-Beauftragte die Wahl mit meinem Einverständnis (habe es nie gegeben) absagte. Sogar Kollegen wurden zu Hause angerufen und diesen dies mitgeteilt. Auch ich habe eine Absage erhalten. Dies ist alles passiert, einen Tag bevor die Wahl stattfinden sollte.

Die Kollegen sind momentan schön verunsichert und wissen nicht woran sie sind. Bei mehreren Gesprächen sagten diese mir, das sie nicht mehr wissen würden, ob sie überhaupt jetzt wählen würden.

Ich hatte also Menschen vor mir, die wirklich Angst hatten, jetzt überhaupt zu mir zu kommen. Auch die auswärtigen Kollegen sagten mir telefonisch, sie dürften ja nicht zur Wahl an diesem Tag kommen. Weil das jetzt alles von der Chefstelle aus ging, sind gerade die einfachen Kollegen total verunsichert.

Jetzt steh ich auf den Schlauch, wer überhaupt die Wahl starten kann, weil ich ja meine fast durchgeführt habe. Mir ist relativ klar, das die nicht wollen, das etwas von mir gemacht wird. Deswegen wollen die halt die Wahl starten, so wie diese es richtig empfinden.

Viele Grüße

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