zu spät (Wahlen)

MarioSchuette, Dortmund NRW, Thursday, 21.10.2010, 17:25 (vor 5844 Tagen)

hallo,
meine Frage ist:
Ich war nach mehreren Op´s 8 Monate krank geschrieben.
Mein Stellvertreter (den das Amt nicht interessiert)hat natürlich nicht gemacht
um eine neue Wahl einzuleiten.
Da ich erst seit Montag wieder im Betrieb bin sind nur die 8 Wochen Zeit nicht mehr einzuhalten.
Ich habe den BR aufgefordert alles in die Wege zu leiten.
Wie lange muss nun bis zu einer Wahl gewartet werden bzw kann der AG diese
dann evtl sogar anfechten>
Danke
Mario

zu spät

hackenberger, Thursday, 21.10.2010, 20:21 (vor 5844 Tagen) @ MarioSchuette

Hallo Mario,

leider fehlen um Dir richtig zu antworten einige notwenige Angaben. Welche Wahlverfahren trifft bei Dir zu>
Vereinfachtes Wahlverfahren= 5-49 Wahlberechtigte und keine weit entfernt liegende Betriebsteile>
oder
Formelles Wahlverfahren= > 49 Wahlberechtigte oder weit entfernt liegende Betriebsteile und < 50 Wahlberechtigte (5-49 Wahlberechtigte)>

Du schreibst:
» Da ich erst seit Montag wieder im Betrieb bin sind nur die 8 Wochen Zeit
» nicht mehr einzuhalten.
8 Wochen treffen aber nur bei formeller Wahl zu. Laut Deinem Profil has Du aber nur 9 Wahlberechtigte, also vereinfachtes Wahlverfahren. Hier muss die SchwbV dann spätestens 3 Wochen vor Ablauf der Amtszeit zur Wahlversammlung einladen.

Der BR kann bei bestehender SchwbV NICHT zur Wahlversammlung einlanden. Wäre ein grober Verstoß gegen die Wahlordnung und § 94 SGB IX, also Anfechtungsgrund.

Diese Zeit lt. SchwbVWO, also 3 bzw. 8 Wochen sind zwingend einzuhalten. Auch sonst wäre die Wahl zu mindest anfechtbar.

Wenn diese Zeit bis zum Ablauf der Wahlperiode, also taggenau 4 Jahre, oder spätestens am 30. Nov. nicht ausreicht, entsteht eine Mandatslose Zeit.

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