Informationspflicht von BR an SBV Stellvertreter (Umgang mit BR / PR)

hackenberger, Saturday, 23.10.2010, 13:24 (vor 5841 Tagen) @ Sandra

Hallo Sandra,

erst einmal Willkommen und Glückwunsch zur Wahl und viel Erfolg und auch Gefallen im Mandat. :flower:

Deine Frage haben wir schon behandelt, vielleicht das "Suchen" noch verbessern ;-)

Zu erst der Hinweis: Der Stelli hat ein ruhendes Mandat, ist also nicht im Mandat sofern er nicht im Rahmen der Verhinderungsvertretung nachrückt. Daher hat er in dieser Zeit auch keinen Anspruch auf Auskünfte usw.

Weiter ist auch der Datenschutz und die Vertraulichkeit der BR-Gremiensitzungen zu beachten.

Dei BR Koll. darf Dir daher keine Auskünfte geben.

» Da unser Gespräch für uns wichtig war, konnte keiner von der SBV an der BR
» Sitzung teilnehmen.
Eigentlich kann ein solches Gespräch nicht wichtiger sein, als die Teilnahme an BR-Gremien. Vor allem, da dieses ja auch terminlich anders zu legen ist.

Weiter zählt die Teilnahme an den BR-Gremien auch zu den Mandatspflichten der SchwbV.

Letztlich noch der Hinweis, wenn die SchwbV im Hause ist, ist sie i.d.R. nicht erhindert. Das bedeutet, dass daher das ruhende Stellimandat nicht auflebt. Ausnahme wäre bei zwei zeitgleich stattfindenden Terminen. Das wäre z.B. ein Vor- /Einstellungsgespräch mit einem Schwerbehinderten und zeitgleicher BR-Sitzung.


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