Hallo Susanne,
der "Arbeitsplatz" beginnt und endet für den Arbeitgeber an der Grundstücksgrenze.
Der schwerbehinderte Arbeitnehmer kann die behinderungsgerechte Einrichtung und Unterhaltung der Arbeitsstätten einschließlich der Betriebsanlagen, Maschinen und Geräte sowie der Gestaltung der Arbeitsplätze, des Arbeitsumfeldes, der Arbeitsorganisation und der Arbeitszeit unter besonderer Berücksichtigung der Unfallgefahr verlangen (§81 Abs. 4 Satz 1 Nr. 4 SGB IX). Hierzu können z. B. ausreichende Behindertenparkplätze, Rollstuhlfahrerrampen, barrierefreie Zugänge zu den Betriebsanlagen und entsprechende sanitäre Einrichtungen gehören.
Für den "Rest" (Arbeitsweg) kämen andere Möglichkeiten und somit Kostenträger in Frage.
Deine SBV in deiner Dienststelle sollte dir hier weiter helfen können.
Sollte keine vorhanden sein, wende dich an das Integrationsamt.
Dort wird dir i.d.R. weiter geholfen.