Wahlberechtigung (Wahlen)
Hallo honeley,
willkommen hier im Forum :flower:
Du wirst überrascht sein, aber hier tummeln sich keine Roboter sondern Menschen. Und diese möchten gerne "angesprochen" werden. Ein Beitrag mit "Schlussfloskel" liest sich auch netter.
Aber nun zu deiner Frage:
» Ist der Dienststellenleiter, der selbst SB ist, bei der anstehenden SB-Wahl
» im vereinfachten Wahlverfahren wahlberechtigt>
Wenn er wirklich der "Leiter" - sprich der oberste Chef der Dienststelle ist, dann ist er weder aktiv noch passiv wahlberechtigt (Wahlbroschüre, Seite 11 Abs. 4).
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Herzlichen Gruß
Hans-Peter