Nutzung der Liste der Schwerbehinderten für Wahlwerbung (Wahlen)

hajue, NRW, Monday, 25.10.2010, 16:13 (vor 5840 Tagen)

Hallo liebe Forumsteilnehmer,
bei uns wird das förmliche Wahlverfahren (öffentlicher Dienst) durchgeführt. Folgendes Problem ist aufgetaucht. Die Vertrauensperson und der Stellvertreter stellen sich zur Wiederwahl. Sie möchten für sich Wahlwerbung machen, indem die Schwerbehinderten persönlich angeschrieben werden und dafür die Liste der schwerbehinderten Arbeitnehmer nutzen. Diese Liste hat die Vertretung im Laufe der zeit selbst angelegt und hat mit der Wählerliste nichts zu tun. Nun gibt es für die Position der Vertrauensperson einen Gegenkandidaten. Diese Person kann ja nicht auf diese Liste zurückgreifen, um für sich ebenfalls Werbung zu machen. Nun wurde der Vertrauensperson und seinem Stellvertreter durch den Vorsitzenden des Wahlvorstandes wegen der Chancengleichheit ausdrücklich untersagt, von der Liste Gebrauch zu machen. Hat er das Recht dazu> Danke für die Hilfe
hajue

Nutzung der Liste der Schwerbehinderten für Wahlwerbung

hackenberger, Monday, 25.10.2010, 17:17 (vor 5840 Tagen) @ hajue

Hallo "hajue",

der WV kann Kandidaten nichts verbieten. Ich würde ihn einmal nach der Rechtsgrundlage für sein Handeln fragen. Weiter auch darauf hinweisen, dass er sich in Gefahr begibt sich strafbar zu machen, wegen Versuch der rechtswidrigen Einflussnahme auf die Wahl bzw. Behinderung der Wahl. Denn seine Aufgaben ergeben sich ausschließlich aus der Wahlordnung.

Ob ggf. hier ein Gericht sich des Themas annehmen ggf. "Verletzung des Datenschutzes weil Daten möglicher weise entgegen der Zweckbindung genutzt wurde" oder aus diesem Grund einer Anfechtung statt gibt>>>>

Die Daten hat die SchwbV ja aus bestimmten Gründen erhalten. Ggf. entnimmt sie dieses auch aus der Schwb-Kartei. Doch das Thema "Datenschutz" in diesem Zusammenhang hat leider noch zu viele weiße Flecken.

Ich habe wegen Fragen zum Thema Datenschutz versus Wahl einmal den Bundesdatenschutzbeauftragten angeschrieben. Mal sehen wie er sich hierzu äußert.

[link=http://www.schwbv.de/forum/board_entry.php>id=11427#p11434]Wahlwerbung [/link]ist grundsätzlich erlaubt und gehört sogar zu Wahlen, so auch das BAG.

Nutzung der Liste der Schwerbehinderten für Wahlwerbung

hajue, NRW, Tuesday, 26.10.2010, 14:48 (vor 5839 Tagen) @ hackenberger

Hallo Bernhard,
vielen Dank für deine schnelle Antwort. Ich habe das so verstanden, dass die Nutzung unserer Liste weder erlaubt noch ausdrücklich verboten ist und der Gegenkandidat, der über diese Liste nicht verfügen kann, bei einer Wahlniederlage die Wahl anfechten kann, wenn wir die Liste zur Wahlwerbung nutzen.
Gruß
hajue

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