Nach Beendigung der Wiedereingliederung (Fragen zu einer Behinderung)

joseph, Tuesday, 26.10.2010, 22:25 (vor 4939 Tagen)

Hallo,
ich lese jetzt hier schon seit mehreren Tagen alles erdenklich mögliche nach aber weiß mir immer noch keinen Rat.

Ein Kollege ist seit 3 jahren erkrankt. Hat im Jahre 2008 eine Wiedereingliederung gemacht die im Juni 2009 nach 12 Monaten automatisch beendet war. Es gab keine Abschlussuntersuchung, keine Reaktion vom Dienstherrn, nicht.
Die Wiedereingliederung ist seit 1,5 Jahren beendet und seitdem steht der Dienstposten diesem Kollegen auf seine Bedürfnisse (nur die Arbeitszeit) zur Verfügung.
Erst vor einigen Wochen kam eine Reaktion. Jetzt wurde ein neues Gutachten erstellt um die Dienstfähigkeit erneut zu prüfen und welche Einschränkungen noch vorliegen.
Das Gutachten gibt die gleichen Einschränkungen wieder wie vor 3 Jahren, der Gesundheitszustand hat sich zwar gebessert und stabilisiert aber die Einschränkungen konnten nicht verringert werden. Laut Gutachten ist er weiterhin eingeschränkt dienstfähig.

Zum Sachverhalt:
Dieser Kollege macht seinen Dienst seit der Wiedereingliederung (seit 2,5 Jahren) ununterbrochen an einem Dienstposten seine Arbeit ohne Einschränkungen. Dieser Dienstposten ist normalerweise im Schichtdienst, dem Kollegen wurde aber wegen seiner Einschränkungen ein geregelter Tagesdienst eingeführt. Der letzte Bescheid des AG im Jahr 2008 besagte das die Wiedereingliederung bis auf 12 Monate genehmigt ist und der Einsatzort weiterhin an diesem Dienstposten bestehen bleibt. Bei weiterer Verbesserung des Kollegen kann eine Erweiterung der Einsatzorte erfolgen.
Jetzt will der Dienstherr diesen Kollegen nur noch im Schichtdienst einsetzen was aber laut Gutachten nicht möglich ist.
Laut Aussage des Dienstherr müsste der Schichtplan auf diesen einen Kollegen umgestellt werden was der Dienstherr aber nicht will.

Meine Frage:
Der Dienstposten ist ja offensichtlich da.
Wie sieht es jetzt aus mit der Schichtarbeit>
Kann der Dienstherr nach 1,5 bzw. 2,5 Jahren mit Wiedereingliederung sagen das der Posten nicht mehr zur Verfügung steht wenn der Kollege sich nicht auf den Schichtdienst einarbeiten kann oder auch vom Gutachter her nicht darf>
Ist es nach dieser ganzen Zeit für den Dienstherr wirklich so aufwendig diesen Kollegen nach dem Schwerbehindertengesetz zu beschäftigen>


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