Wahlwerbung (Wahlen)

broesel, München, Wednesday, 27.10.2010, 18:05 (vor 5838 Tagen)

Hallo Leute,:flower:
nach längerer "Zeit der Ruhe" im Ansturm an den Wahltag hier noch eine Frage, deren Antwort ich so nirgends finden kann.
Ein SBV-Kandidat (ÖD - grunds. Briefwahl) macht Wahlwerbung per Telefon.
Ist dies in der Art eigentlich erlaubt> Und dann ergibt sich die weitere Frage: Woher hat er die Telefonnummern> Offensichtlich benutzt er die Namen, die er sich aus dem WV notiert hat für seine persönliche Wahlwerbung.

Wäre für Eure Hilfe dankbar.
Liebe Grüße von E.K.


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