Wahlwerbung (Wahlen)
Hallo Leute,:flower:
nach längerer "Zeit der Ruhe" im Ansturm an den Wahltag hier noch eine Frage, deren Antwort ich so nirgends finden kann.
Ein SBV-Kandidat (ÖD - grunds. Briefwahl) macht Wahlwerbung per Telefon.
Ist dies in der Art eigentlich erlaubt> Und dann ergibt sich die weitere Frage: Woher hat er die Telefonnummern> Offensichtlich benutzt er die Namen, die er sich aus dem WV notiert hat für seine persönliche Wahlwerbung.
Wäre für Eure Hilfe dankbar.
Liebe Grüße von E.K.