Wählbar in Abwesenheit? (Wahlen)

Cleo, Blieskastel, Thursday, 28.10.2010, 18:13 (vor 5837 Tagen)

Hallo,
Kurz vor Toresschluß wurde mir die Frage gestellt, ob jemand der nicht persönlich an der Wahl teilnimmt, gewählt werden kann>
Der SBV und sein Stellvertreter möchten sich beide wieder zur Wahl aufstellen lassen.
Nun ist der Stellveretreter krank und muß das Bett hüten.
Darf der nicht anwesende Stellvertreter beim einfachen Wahlverfahren trotzdem vorgeschlagen und in Abwesenheit gewählt werden.
Die Wahlen sollen schon moregen stattfinden.

Gruß Cleo

Wählbar in Abwesenheit?

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Thursday, 28.10.2010, 18:52 (vor 5837 Tagen) @ Cleo

Hallo Cleo,

» Darf der nicht anwesende Stellvertreter beim einfachen Wahlverfahren
» trotzdem vorgeschlagen und in Abwesenheit gewählt werden.
Zwei mal JA.
Es sollte aber eine Einverständniserklärung vorliegen, dass er im Falle....die Wahl annimmt.

PS: Hättest du mit "Suchen" auch gefunden ;-)

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Herzlichen Gruß
Hans-Peter

Wählbar in Abwesenheit?

Hotte, Stuttgart, Thursday, 28.10.2010, 19:14 (vor 5837 Tagen) @ Hans-Peter-Semmler

Hallo Hans-Peter

» Es sollte aber eine Einverständniserklärung vorliegen, dass er im
» Falle....die Wahl annimmt.
»

Muss es nicht die Zustimmungsserklärung zur Kandidatur sein, die vorliegen muss>

LG
Hotte

--
Richard v. Weizsäcker:
"Nicht Behindert zusein,ist wahrlich kein Verdienst, sondern ein Geschenk, das jedem von uns jeder Zeit genommen werden kann."

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