Was heißt unverzügliche Prüfung des Wahlvorschlags? (Wahlen)

hajue, NRW, Monday, 01.11.2010, 09:39 (vor 5833 Tagen)

Guten Morgen liebe Forumsteilnehmer,
kann mir jemand über den folgen Sachverhalt eine Auskunft geben. Wir führen das förmliche Wahlverfahren durch. Die Wahlvorschläge mit den Stützunterschriften mussten bis zum 18.10. eingereicht worden sein. Am 28.10. wurde einem Kandidaten mitgeteilt, dass er zur Wahl nicht zugelassen werden kann, da er nicht genügend Stützunterschriften beigebracht hat. Die Prüfung hatte ergeben, dass bei ihm auch Kollegen unterschrieben haben, die nicht sb waren. Hat der Wahlvorstand hier korrekt agiert> Heißt es nicht in der Wahlordnung, dass der Wahlvorschlag unverzüglich vom Wahlvorstand geprüft werden muss. Unverzüglich bedeutet für mich bis spätestens mit dem Ablauf des Tages, an dem der Wahlvorschlag eingereicht wurde. Was könnte unternommen werden>
Gruß
hajue


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