Welches Wahlverfahren? (Wahlen)

hackenberger, Tuesday, 02.11.2010, 19:39 (vor 5832 Tagen) @ Mario74

Hallo Mario74,

wie weit sind denn dieser Standorte jeweils entfernt>>

Wird das falsche Wahlverfahren angewandt ist die Wahl anfechtbar oder gar nichtig.

Auf Seite 22 der Wahlbroschüre unter 4.1 findest Du die notwendigen Infos. Daher einfach immer nur lesen, denn es bildet ;-)

Auch sollte man sich stets frühzeitig informieren und auf die anstehende Wahl vorbereiten. Die Termine stehen ja 4 Jahre vorher immer schon fest.


4.1 Das Verfahren ist vorgeschrieben
Zwischen dem förmlichen und dem vereinfachten Wahlverfahren besteht keine Auswahlmöglichkeit.70) Das förmliche Wahlverfahren ist nur dann anzuwenden
(§ 94 Absatz 6 Satz 3 SGB IX),

– wenn im Betrieb/in der Dienststelle beziehungsweise in den für die Wahl zusammengefassten Betrieben/Dienststellen am Wahltag insgesamt mindestens 50
Wahlberechtigte beschäftigt werden
oder
– wenn der Betrieb/die Dienststelle bei weniger als 50 Wahlberechtigten aus räumlich weit auseinander liegenden Teilen besteht. Ob die Betriebs-/Dienststellenteile räumlich weit auseinander liegen, hängt vor allem von den Verkehrsbedingungen mit Kfz und öffentlichen Verkehrsmitteln ab. Die Rechtsprechung zu § 4 BetrVG, auf die hier als Anhaltspunkt zurückgegriffen
werden kann71), zieht insoweit die Grenze bei Entfernungen bis zu 40 km und guten Straßen- und Bahnverbindungen.

In allen anderen Fällen ist im vereinfachten Wahlverfahren zu wählen.

Nun aber, bitte unbedingt sich einmal die Wahlbroschüre beim IA besorgen oder hier herunterladen und lesen, damit nicht noch Fehler bei der Wahl gemacht werden.

Es ist übrigens die Aufgabe/ Pflicht der Vertrauensperson zur Wahlversammlung einzuladen oder bei formellem Wahlverfahren den Wahlvorstand zu bestimmen. Es ist nicht die Aufgabe des Stelli dieses zu tun. Es sei, die Vertrauensperson ist verhindert z.B. Krank/ Urlaub.

Sollte das formelle Wahlverfahren anzuwenden sein, so entsteht wegen der hier zu beachtenden Zeitabläufe bei euch nun dann ab dem 01.12.2010 eine Mandatslose zeit.

PS: Bin Stellvertreter Schwerbehinderten Sprecher >>>
Es gibt die Vertrauensperson der Schwerbehinderten und die Stellvertreter!!

Es gehört auch zu den Mandatspflichten, so das BAG sich die notwendige Qualifikation anzueignen!!


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