Beteiligung der VP an Begehung durch Berufsgenossenschaft (Allgemeines)
Hallo,
ein sb AN ist während der Arbeitszeit auf seinem Arbeitsplatz zusammengebrochen, der AG hat diesen Vorfall nicht der Berufsgenossenschaft gemeldet.
Erst zu einem späteren Zeitpunkt, als der AN aus gesundheitlichen Gründen den Betrieb im Rahmen einer Abfindungsvereinbarung verlassen hat, hat die BG im Rahmen ihrer Ermittlungen eine Begehung vor Ort begangen.
Ziel war, sich ein Bild über die Umstände die zum Zusammenbruchs des AN zu machen.
Der AN hat diesen AP seit Ende 2008 nicht mehr betreten, wurde krank und erlangte ab dem Tag des Vorfalls rückwirkend den SB-Status.
Die VP ist an der Begehung, die erst vor 2 Wochen stattgefunden hat, nicht beteiligt worden.
Widerspricht dies den Beteilungsrechten der SBV, auch wenn der damalige AN in diesem Betrieb nicht mehr tätig ist>
Viele Dank im Vorraus für Eure Hilfe
Paco