Beschwerden behinderter Menschen über die SBV (Allgemeines)
Hallo,
ich bin Kandidat als Stellvertreter der SBV in unserer Dienststelle. Bereits jetzt erhalte ich zahlreiche Beschwerden über die noch amtierende SBV. Es gab sogar schon im Vorfeld Fragen an mich, was man da ändern köne.
Einige Beschwerden erscheinen mir durchaus gerechtfertigt, so habe ich selbst schon einmal mitgekriegt, dass unsere SBV einen sb. Menschen, den sie vertreten sollte, vor einem Vorgesetzten angebrüllt hat.
Auch kommt diese den Vorschriften des § 95 Abs 1 Nrn 2 und 3 nicht immer so recht nach. Als schwerbehinderter Mensch habe ich in meinem Betrieb auch entsprechende Erfahtrungen machen müssen und das heißt, dass die Schwerbehindertenvertretung mehr auf dem Papier existiert.
Nun meine Frage an Sie: Wie ist der letzte Satz des § 94 Absatz 5 SGB IX zu verstehen>
"Auf Antrag eines Viertels der wahlberechtigten schwerbehinderten Menschen kann der Widerspruchsausschuss bei dem Integrationsamt (§ 119) das Erlöschen des Amtes einer Vertrauensperson wegen grober Verletzung ihrer Pflichten beschließen."
Über eine Antwort wäre ich Ihnen dankbar.
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TAue